Ihre Ehe ist gescheitert?
Sie beabsichtigen, sich scheiden zu lassen?
Folgendes ist zur Antragstellung und zum Ablauf des Scheidungsverfahrens zu beachten:
Im deutschen Scheidungsrecht besteht gem. § 114 FamFG Anwaltszwang. Ein Scheidungsantrag kann also nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden.
Falls Sie Rechtsanwältin Düllmann mit der Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens beauftragen möchten, kann dies im Rahmen eines zu vereinbarenden Besprechungstermin erfolgen oder aber auch schriftlich per Post, Fax oder Email.
Für den bevorzugten ausschließlichen Emailkontakt bieten wir „Scheidung online“ an. Diesbezüglich verweisen wir auf die nachfolgenden Ausführungen.
In jedem Fall werden zur Bearbeitung Ihres Scheidungsantrages zunächst einige Informationen benötigt. Füllen Sie daher das nachfolgende Scheidungsantragformular vollständig aus (online oder nach Ausdruck) und übermitteln es entweder per Email oder in ausgedruckter Form per Post oder Telefax an Kanzlei Dr. Schürmann & Düllmann. Sie erhalten anschließend eine Eingangsbestätigung.
Gerne können Sie das ausgedruckte Formular auch zu einem persönlichen Gespräch mitbringen.
Übermitteln wollen Sie zusätzlich in jedem Fall noch eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht und das Formular „Auftrag, Wertgebühren und Hinweise“. Außerdem werden die Heiratsurkunde sowie ggf. Geburtsurkunden Ihrer Kinder benötigt. Diese sind dem Gericht jeweils im Original bzw. beglaubigter Abschrift zu übermitteln, Rückgabe erfolgen umgehend.
Anschließend wird der Scheidungsantrag von hier aus eingereicht werden. Vom sämtlichem Schriftverkehr erhalten Sie selbstverständlich Abschriften.
Hinsichtlich der entstehenden Kosten sind entweder ein Gerichtskostenvorschuss an das zuständige Amtsgericht sowie Vorschüsse auf die entstehenden Anwaltsgebühren einzuzahlen oder es ist Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Diesbezüglich verweise ich auf die vorhergehenden Hinweise („Formulare und Fragebögen“).
Im Scheidungsverfahren regelmäßig zu erledigen ist außerdem der sogenannt Versorgungsausgleich (der Ausgleich der beiderseitigen Rentenanwartschaften). Diesbezügliche Fragebögen werden wir Ihnen nach Erhalt durch das Gericht zuleiten bzw. Sie finden sie auf meiner Homepage unter dem Link „Formulare und Fragebögen“. Bitten füllen Sie die Fragebögen aus und leiten Sie sie unterzeichnet an uns zurück.
Nach dem die entsprechenden Auskünfte zum Versorgungsausgleich anschließend durch die Rentenversicherer erteilt worden sind, wird der Scheidungstermin durch das Gericht anberaumt werden.
Zu diesem wird grundsätzlich das persönliche Erscheinen beider Ehegatten angeordnet. Rechtsanwältin Düllmann wird den Termin daher gemeinsam mit Ihnen wahrnehmen oder – bei Terminen an weit entfernten Amtsgerichten – einen Terminsvertreter mit der Wahrnehmung des Termins beauftragen.
Das Gericht spricht die Scheidung der Ehe durch Beschluss aus. Bei einem Rechtsmittelverzicht wird die Ehescheidung sofort rechtskräftig, ansonsten wird die rechtskräftige Ausfertigung des Scheidungsbeschlusses ca. 4 bis 6 Wochen nach dem Scheidungstermin zugestellt. Damit ist das Scheidungsverfahren sodann endgültig abgeschlossen.
Sofern Sie „Scheidung online“ in Anspruch nehmen wollen, können Sie im Anschluss den diesbezüglichen Fragebogen herunterladen. Ansonsten dürfen wir Sie bitten, einen Besprechungstermin mit unserem Büro zu vereinbaren.
Scheidungsformular
Geworben wird häufig mit der sogenannten „Scheidung online“.
Dieser Begriff ist insofern irreführend, als eine Scheidung natürlich abschließend nicht vollständig online erfolgen kann. Vielmehr findet der Scheidungstermin vor dem zuständigen Familiengericht in Anwesenheit beider Beteiligter statt. Auch ist vorab das übliche gerichtliche Verfahren, welches in der Regel einige Monate in Anspruch nimmt, durchzuführen. Erleichtert werden kann das Scheidungsverfahren aber dadurch, dass alle erforderlichen Daten des Antragstellers bereits online an den Anwalt übermittelt werden und dieser den Scheidungsantrag schnellstmöglich stellt, um das Verfahren abzukürzen. Alle weiteren zu regelnden Fragen können weitestgehend telefonisch oder postalisch erledigt werden.
Daher möchte selbstverständlich auch die Anwaltskanzlei Dr. Schürmann und Düllmann ihren Mandanten die „Scheidung online“ ermöglichen. Bitte füllen Sie das anliegende Formular dafür vollständig aus und übermitteln es per Internet. Selbstverständlich können Sie den Antrag auch ausdrucken und per Post oder Telefax übersenden oder als Vorbereitung zu einem Besprechungstermin mitbringen.